Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB Am 22.03.2017

21.03.2017

Grundsätzliches

Der Vorstand der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG berichtet in dieser Erklärung - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß § 289a HGB über die Unternehmensführung.

Die Hermle AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Hermle AG arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens sehr eng und vertrauensvoll zusammen.

Die Struktur der Unternehmensleitung und Überwachung der Hermle AG stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz und die Satzung zugewiesenen Aufgaben. Stimmberechtigt sind die Stammaktien der Gesellschaft. Vorzugsaktien gewähren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften kein Stimmrecht. 

Einladung und Teilnahme an der Hauptversammlung richten sich nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG besteht aus sechs Mitgliedern, von denen mindestens drei, maximal vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Es besteht ein gemäß §8 (2) der Satzung geregeltes Sonderentsendungsrecht für einen Aufsichtsrat. Zwei Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt. Damit sind die Interessen von Aktionären und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat repräsentiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat wurde 2016 für fünf Jahre gewählt. 

Im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG beschlossen, dass der Frauenanteil im Aufsichtsrat von derzeit einer Frau gehalten werden soll. Dieses Ziel gilt bis zum Auslaufen der Amtszeit des am 6. Juli 2016 gewählten Aufsichtsrates, d.h. bis 30.06.2021.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Es soll in der Regel eine Sitzung im Kalendervierteljahr stattfinden. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats schriftliche, fernschriftliche sowie fernmündliche Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen per Telefax oder E-Mail erfolgen. Solche Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist vorgesehen, dass Ausschüsse gebildet werden können. Im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats (sechs Mitglieder) wurde die Einsetzung von Ausschüssen als nicht zweckmäßig angesehen.

Angaben zu §§ 76, 111 AktG

Im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG beschlossen, dass die Anzahl der Frauen im Aufsichtsrat, der derzeit mit einer Frau besetzt ist, stabil gehalten werden soll. Dieses Ziel gilt bis zum Auslaufen der Amtszeit des am 06.07.2016 gewählten Aufsichtsrates, d.h. bis 30.06.2021.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den Frauenanteil bis 28. Februar 2018 null beträgt, da die Dienstverträge mit den drei Vorstandsmitgliedern jeweils bis zum vorgenannten Datum oder länger laufen und eine Vergrößerung des Gremiums derzeit nicht geplant ist.

Der Vorstand der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat beschlossen, dass der Frauenanteil von bisher 10 % auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands (leitende Angestellte) und von derzeit 5 % auf der zweiten Managementebene (außertarifliche Angestellte) konstant gehalten werden soll. Bei Neueinstellungen sollen unverändert die jeweils fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerber/innen berücksichtigt werden. Diese Ziele gelten bis 30. Juni 2022.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Das Gremium besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Vorstandssitzungen finden in der Regel ein Mal pro Woche statt und zusätzlich zu Einzelthemen nach Bedarf. Aufgrund der Größe des Vorstands wurden keine Ausschüsse gebildet. Weitere Unternehmensführungspraktiken finden keine Anwendung.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach IFRS-Richtlinien aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Abschluss wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zugänglich gemacht. Der Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und steht auf der Hermle Homepage unter www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations/Pflichtveröffentlichungen/Kodex §161AktG) zur Einsicht zur Verfügung. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB steht unserer Website www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations/Pflichtveröffentlichungen/Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB) zur Einsicht zur Verfügung.

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