Kodex 161 § AktG (2005 - 2008)
31.05.2008
Vorstand und Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG erklären gemäß § 161 AktG
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird nicht entsprochen. Zur Begründung weisen wir darauf hin, daß die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG ein eigenes Corporate Governance-Konzept entwickelt hat, welches sich an den Vorschriften des Aktiengesetzes und den von ihr schon bisher praktizierten Grundsätzen einer offenen Informationspolitik orientiert und das im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstandes und des Aufsichtsrates umgesetzt wurden. Den gesetzlichen Anforderungen wird dabei vollumfänglich entsprochen. Die Umsetzung von darüber hinausgehenden Empfehlungen des Corporate Governance Kodex halten Vorstand und Aufsichtsrat gerade auch im Hinblick auf die Marktkapitalisierung der Gesellschaft und die mit einer solchen Umsetzung verbundenen zusätzlichen Kosten nicht für angezeigt.